Wie alle, die eine Schusswaffe führen, müssen auch Sportschützen eine Waffenbesitzkarte vorweisen. Sie benötigen die "Grüne Waffenbesitzkarte", die gemäß § 10 WaffG notwendig ist. Der § 10 WaffG wird für Sportschützen in Verbindung mit § 15 WaffG und § 14 WaffG angewendet, wenn der...
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